Liebe Eltern,

die Teilnahme an den Ferienaktionen ist generell an die nachstehend aufgeführten Teilnahmebedingungen geknüpft. Mit der Anmeldung Ihrer Kinder zu einer oder mehrerer Aktionen erkennen Sie diese gleichzeitig an. 

1. Anspruchsvoraussetzungen

Kinder und Jugendliche im Alter, welches bei den einzelnen Aktionen vorgegeben ist und die im Bereich der Gemeinden Honigsee, Postfeld oder Pohnsdorf wohnen. Ist kein Höchstalter angegeben, ist der Besuch einer allgemeinbildenden Schule Voraussetzung. Im begrenzten Umfang können sich auch Kinder und Jugendliche aus anderen Gemeinden beteiligen.

2.  Kosten 
Einige Veranstaltungen können kostenpflichtig sein. Angaben zu Kosten und Bezahlung sind im Informationsflyer der Aktion beschrieben. Diese Kosten sind
in Vorkasse fällig und müssen bei der angegebenen Stelle bezahlt werden.

Ermäßigungen können nicht gewährt werden.

3.   Eltern/Kind-Veranstaltungen

Sofern eine altersabhängige Teilnahme von Eltern oder anderen Aufsichtsberechtigten notwendig ist, wird dieses im Informationsflyer veröffentlicht. Bei einigen Aktionen können Erwachsene teilnehmen. Dieses ist unabhängig von der Teilnahme von eigenen Kindern.

4.   Anmeldungen für dritte Personen

Eine Anmeldung ist nur für das eigene Kind bzw. die eigenen Kinder möglich.

5.    Veranstalter

Veranstalter der Ferienaktion sind die Gemeinden Honigsee und Postfeld sowie der Pohnsdorfer Sport- und Spielkreis.

6.   Aufsicht

Alle Veranstaltungen werden beaufsichtigt. Den Anordnungen der Betreuer/innen ist Folge zu leisten. Kinder, die sich unangemessen und störend bei Veranstaltungen verhalten, können nach Rücksprache mit deren Eltern vom Ferienaktionsgebot ausgeschlossen werden.

7.    Haftungsausschluss

Alle TeilnehmerInnen sind durch die Gemeinden und den Sport- und Spielkreis im begrenztem Umfang unfall- und haftpflichtversichert. Ein  weitergehender Anspruch gegenüber den Veranstaltern oder den Organisatoren bzw. beauftragten Personen besteht nicht. Für Schäden, die dadurch nicht abgesichert sind, wie Krankheit, Unfall, Sachschaden oder Verlust von Gegenständen, die durch das eigenwillige Verhalten des Teilnehmers oder durch höhere Gewalt verursacht wird keine Haftung übernommen. Weiterhin wird keine Haftung übernommen, wenn gesundheitliche, körperliche oder geistige Einschränkungen des Teilnehmers verschwiegen worden sind. Auch für mitgeführte Wertgegenstände jeglicher Art erfolgt keine Haftung. Die Eltern erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind im Bedarfsfall in Kraftfahrzeugen zu den Veranstaltungsorten gefahren werden. Der Fahrten geschehen auf eigene Gefahr und Verzicht – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gegenüber dem/der Fahrer/in und dem/der Halter/in auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Eltern haften für ihre Kinder nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Aufsicht der Betreuungspersonen endet mit dem Ende der Veranstaltung.

8.    Einverständniserklärungen

Für manche Veranstaltungen ist die Abgabe einer ausgefüllten und unterschriebenen Einverständniserklärung aus Sicherheitsgründen zwingende Voraussetzung. Die Einverständniserklärungen sind den jeweiligen Veranstaltungen in der Beschreibung als PDF zum Downloaden auf www.ferienaktion-hpp.de zugeordnet. Schön wäre es, um allen Beteiligten die Arbeit zu erleichtern – wenn die Einverständniserklärungen bereits zu Hause in Ruhe ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben werden könnten, da sie zu Beginn der Veranstaltungen beim Veranstalter abgebeben werden müssen.

9. Warteliste

Sollte es bei einer Aktion mehr Anmeldungen als freie Plätze geben, erfolgt die Auswahl der zur Teilnahme berechtigten Kinder per Losentscheid der in der ersten zwei Tagen angemeldeten Kinder. Anschließend gilt die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.

10. Absage Teilnehmer

Sollte Ihr Kind an einer angemeldeten Aktion nicht teilnehmen können, insbesondere bei kostenfreien Aktionen – bitten wir, dies umgehend mitzuteilen. Somit ermöglichen Sie den Kindern die auf der Warteliste stehen eine Chance zur Teilnahme. Bereits im Voraus bezahlte Kosten werden nur erstattet, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Absage mindestens 72 Stunden vor der Aktion erfolgt.

11. Absage von Veranstaltungen

Liegen für die Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist eine programmgemäße Durchführung aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen (z. B. sehr schlechte Witterung) nicht möglich, so sind wir nicht zur Durchführung verpflichtet. In diesem Fall werden die Teilnehmergebühren, sofern es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelte, zurückerstattet.

12. Änderungsvorbehalt

Aufgrund der langfristigen Planung der Veranstaltungen behalten sich die Veranstalter gegebenenfalls Änderungen vor.

13. Erlaubnis zur Verwendung von Fotos und personenbezogenen Daten

Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung des Programms für Kinder- und Jugendliche willigen Sie ein, dass Fotos, die während der Veranstaltungen von Kindern gemacht werden, auf den Seiten der Broschüren, auf  Werbeflyern, Postern, für Pressearbeit sowie der Homepage der Veranstalter veröffentlicht werden dürfen. Sollte eine Veröffentlichung nicht erwünscht sein, erklären die Erziehungsberechtigten dies bitte schriftlich gegenüber den Veranstaltern. Mit der Anmeldung  erklären Sie sich mit dem Speichern und der Veröffentlichung der  personenbezogenen Daten Ihres Kindes (Name, Alter, Adresse, Telefonnummern, Foto) in Print- sowie elektronischen Medien im Zusammenhang mit der Ferienaktion einverstanden. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.

Honigsee, Postfeld, Pohnsdorf Mai 2022